1. Geltungsbereich der Bedingungen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle
geschäftlichen Vorgänge in Verbindung mit Privat- und
Geschäftskunden.
1.2 Die Leistungen und Lieferungen von ITService-Richter erfolgen
ausschließlich zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Etwaige
Abweichungen haben nur dann Gültigkeit wenn dies
ausdrücklich seitens
ITService-Richter bestätigt wurde. Die entgegenstehenden
Geschäftsbedingungen des Kunden haben keinerlei
Gültigkeit.
1.3 Bei Folgegeschäften gelten ebenfalls
ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es muss kein erneuter Bezug
zu diesen
genommen werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote von ITService-Richter sind unverbindlich und
freibleibend. Erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung
seitens
ITService-Richter, spätestens jedoch durch die Annahme der
Leistung
durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.
2.2 Tritt der Kunde von einem bestätigten Auftrag
zurück, dessen Grund
beim Kunden liegt, so ist ITService-Richter berechtigt Schadenersatz in
der Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises bzw. des kalkulierten
Projektpreises zu berechnen. Dem Kunden steht es frei einen geringeren
Schaden nachzuweisen.
2.3 Termine für Leistungen werden im Angebot schriftlich oder
mündlich
vereinbart und verstehen sich immer vorbehaltlich unvorhergesehener
Umstände und Hindernisse unabhängig davon, ob diese
bei
ITService-Richter oder bei Zulieferern eintreten. Als unvorhergesehene
Umstände gelten insbesondere Streik, Aussperrung,
Beförderungsverzögerung, behördliche
Anordnung sowie
Beschaffungsschwierigkeiten von Material.
2.4 Dauert die Verzögerung der Leistung mehr als 4 Wochen
über dem
unverbindlichen Termin hinaus, so kann der Kunden nach einer
angemessenen Fristsetzung von mindestens 2 Wochen vom Vertrag
zurücktreten. Treten Verzögerungen von
Warenlieferungen ohne das
Verschulden von ITService-Richter mit einer Dauer über 4
Wochen ein, so
kann auch ITService-Richter nach schriftlicher Ankündigung
ganz oder
teilweise vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Bei fehlerhaften Angaben seitens unserer Lieferanten, insbesondere
bei falschen Leistungs- und Preisangaben behalten wir uns
nachträgliche
Preisänderungen vor. Sofern die Preisänderung
nachteilig für den Kunden
ist, steht diesem ein Rücktrittsrecht von diesem Vertragsteil
zu,
soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2.6 Teillieferungen und Teilleistungen von ITService-Richter sind
zulässig, wenn dem Kunden eine Teilerbringung zumutbar ist und
der
Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird.
2.7 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt und
bestehen Pflichtverletzungen unserseits, die keinen Mangel darstellen,
so kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir
die
Pflichtverletzung zu vertreten haben.
2.8 Kosten für Softwarentwicklung verstehen sich als
vorraussichtliche
Kosten anhand des kalkulierten Stundensatzes. Eine
Überschreitung diese
Kosten um bis zu 20 Prozent ist gestattet. Sollten sich
unvorhergesehene Probleme oder Verzögerungen ergeben, welche
eine
Überschreitung um mehr als 20 Prozent erwarten lassen, so wird
ITService-Richter den Kunden dies abermals mitteilen. Der Kunde hat die
Kenntnisnahme des Vorfalles zu bestätigen.
2.9 Erweiterungen die über den Rahmen des Pflichtenheftes
hinnausgehen, werden zu den üblichen Kosten in Rechnung
gestellt.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die Zahlung erfolg durch Überweisung auf das auf der
Rechnung
angegebene Konto. Bei einem Rechnungsbetrag unter 500 Euro netto ist
ebenso eine Barzahlung gestattet.
3.2 Es gelten die in der Rechnung oder Auftragsbestätigung
aufgeführten
Preise. Ist keine Mehrwertsteuer angegeben, so gilt der Preis
zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Skonto wird nicht gewährt.
3.3 Die Rechnung hat innerhalb von 14 Tagen beglichen zu werden. Ab dem
15. Tag behalten wir uns die Berechnung von Verzugskosten vor. Deren
Höhe richtet sich noch dem aktuellen Basiszinssatz plus 5
Prozent.
3.4 Sind Nebenleistungen vereinbart oder werden Kosten verauslagt, so
gehen diese Kosten, soweit nicht anderweitig vereinbart, zu Lasten des
Käufers.
3.5 Dem Kunden ist es nur unter Zuhilfenahme eines
rechtskräftigen
Titels gestattet, gegen Forderungen seitens ITService-Richter
aufzurechnen.
3.6 Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt
werden.
4. Nutzungsrechte und Dokumentation
4.1 Dem Kunden steht ein einfaches Nutzungsrecht an der von uns
erstellten Software zu. Eine Übertragung der Rechte an dritte
ist,
soweit nicht anderweitig vereinbart, ausgeschlossen. Der Kunde hat das
Recht zur Erstellung einer Sicherheitskopie.
4.2 Der Quellcode wird soweit nicht anderweitig vereinbart nicht
geliefert und nicht dokumentiert.
4.3 Für durch uns gelieferte Hardware und nicht von uns
erstellte
Software erhält der Kunde die von Hersteller bereitgestellten
Bedienungsanleitungen und Handbücher. Sollten diese nicht in
deutscher
Sprache oder überhaupt nicht vom Hersteller bereitgestellt
werden, so
ist ITService-Richter zu keinen Informationen verpflichtet.
4.4 Im Preis sind Installation bzw. Einweisungen der von uns
gelieferten Hard- und Software nicht enthalten.
4.5 Werden nachträglich in von ITService-Richter gelieferter
Hard- und
Software andere Programm installiert oder Hardware ein- bzw. ausgebaut
so trägt der Kunde die Risiken eventuell auftretender
Funktionsstörungen und Fehler.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung durch den Kunden das Eigentum von ITService-Richter.
5.2 Während des Eigentumsvorbehaltes ist es dem Kunden ohne
ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch
ITService-Richter
untersagt, die Sache zu Verpfänden oder zu
Veräußern. Werden
anderweitige Rechte von ITService-Richter beeinträchtigt, so
ist dies
ebenfalls nur nach schriftlicher Zustimmung möglich.
5.3 Erfolgt eine Vermischung von durch ITService-Richter gelieferten
Gegenständen mit anderen, so erwirbt ITService-Richter ein
Miteigentum
an der übrigen Ware in mindesten der anteiligen Höhe
des Gesamtwertes
zum Zeitpunkt der Warenlieferung durch uns.
5.4 Bei Zahlungsverzug durch den Käufer um mehr als 4 Wochen
kann
ITService-Richter die Herausgabe der Ware verlangen. Nach schriftlicher
Ankündigung mit angemessener Frist steht uns das Recht der
Weiterverwertung zu. Dies kann über Auktionsplattformen im
Internet
erfolgen. Dabei steht uns die Wahl des Mindestgebotes frei. Der Kunde
hat die Differenzsumme sowie weitere Nebenkosten in vollem Umfang zu
tragen.
6. Gewährleistungen
6.1 ITService-Richter gewährleistet, dass die gelieferten
Vertragsgegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei
von
Fehlern sind. Die Vertragsparteien sind sich jedoch
ausdrücklich
darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik
unmöglich ist,
Fehler in Hard- und Software unter allen Anwendungsbedinungen
auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Software,
da sich der
Zustand von Betriebssystemen auf denen die Software läuft,
durch
Updates und Erweiterungen oft ändert.
6.2 ITService-Richter behält sich die dreimalige
Mängelbeseitigung,
Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor, sobald uns der Mangel bekannt
ist und es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder Unternehmer
handelt. Der Kunde hat eine angemessene und eine den
Fehlereigenschaften entsprechende Frist zu gewähren.
6.3 Erkannte Mängel müssen unverzüglich
durch den Kunden angezeigt
werden, spätestens jedoch nach sieben Tagen. Handelt es sich
bei dem
Kunden um einen Kaufmann so erfolgen Gewährleistungen nur
dann, wenn
der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflicht nach
§§ 377 HGB
wahrgenommen hat.
6.4 Die Gewährleistung seitens ITService-Richter erlischt bei
Schäden
oder Mängeln, die auf Bedienungsfehler, fahrlässiges
Verhalten,
unsachgemäßen Gebrauch bzw. Betriebsbedingte
Abnutzung zurückzuführen
sind.
6.5 Ergibt die Überprüfung einer
Mängelanzeige, dass kein
Gewährleistungsfall vorliegt, können die Kosten der
Überprüfung,
Reparatur bzw. Instandsetzung zu den jeweils aktuellen Preisen von
ITService-Richter berechnet werden. Dabei wird eine Pauschale in
Höhe
von mindestens 30 Euro in Rechnung gestellt.
6.6 Durch ITService-Richter erstellte Software richtet sich in ihrem
Funktionsumfang nach dem Pflichtenheft, welches mit dem Kunden
vereinbart wurde. Für Funktionen die im Pflichtenheft
vereinbart
wurden, aber technisch so nicht umsetzbar sind, orientieren wird uns an
den vermutlichen Kundenwünschen und deren
Problemlösung. Für Funktionen
welche im Pflichtenheft nicht vereinbart wurden, orientieren wir uns
ebenfalls an der technischen Problemlösung und deren
Umsetzung. Eine
Einweisung bzw. Einarbeitung erfolgt nur, wenn dies vorher
ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde. Eine Gewähr, dass die Software
mit der
individuellen Hard- und Software-Konfiguration des Käufers
zusammenarbeitet, bzw. das die Funktionen der Anwendung den
Wünschen
des Käufers genügen, wird nicht übernommen.
Es wird keinerlei
Gewährleistung übernommen, für
Fehlbedienung, unsachgemäße Behandlung
und Änderungen der Software bzw. Konfiguration seitens des
Käufers bzw.
Dritter.
6.7 Die Gewährleistungsansprüche für neue
Hardware verjähren nach zwei
Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Ist der Kunde ein
Kaufmann, so
verjähren die Gewährleistungsansprüche nach
12 Monaten ab Übergabe. Die
Ansprüche sind nicht übertragbar.
6.8 Für weitergehende Garantien der Hersteller welche
ITService-Richter
an den Kunden weitergibt steht ITService-Richter nicht ein.
6.9 Bei gebrauchter Ware gilt eine Gewährleistungsfrist von
der Dauer eines Jahres ab der Übergabe an den Kunden.
6.10. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, so haften wir
nicht für öffentliche Äußerungen
unserer Lieferanten beziehungsweise
der Hersteller, wenn diese fehlen. Dies gilt insbesondere für
unzutreffende Werbeaussagen.
6.11. Garantien werden von ITService-Richter nur bei besonderer
Vereinbarung übernommen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen dient
nur der
Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar.
7. Haftung
7.1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter
Handlung sind sowohl gegenüber ITService-Richter als auch im
Verhältnis
zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt.
7.2. Die Haftung von ITService-Richter beschränkt sich auf
solche
Schäden mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss nach damals
bekannten
Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.
ITService-Richter haftet
nicht für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden oder entgangenen
Gewinn.
7.3. Haftung für von ITService-Richter erstellten Software
übernehmen
wir nur bis zur Höhe des vereinbarten Kaufpreises oder bei
erst
teilweise erfolgter Fertigstellung bis zur Höhe der dato
erfolgten
Teilzahlung.
7.4. Für den Verlust von Daten bei Serviceleistungen
für
Geschäftskunden (nach § 310 Abs.1 BGB) haftet
ITService-Richter
höchstens in der Höhe bis 1.000,00 Euro und nur in
dem Umfang, der auch
dann unvermeidbar ist, wenn der Kunde seiner Datensicherungspflicht in
anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal
täglich,
nachgekommen ist. Ist der Kunde seiner Datensicherungspflicht nicht in
ausreichendem Maße nachgekommen so entfällt die
Haftung seitens
ITService-Richter. Bei zu überprüfenden
Geräten für Endkunden übernimmt
ITService-Richter keine Haftung für den Erhalt von Daten oder
deren
Integrität.
8. Hinweis zum Datenschutz
8.1 ITService-Richter ist berechtigt die während der
Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten zu erheben, zu speichern und zu
verarbeiten. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
9. Allgemeine Bestimmungen
9.1 Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Brandenburg/Havel.
9.2 Sind Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder
teilweise rechtsunwirksam bzw. nicht durchführbar oder
enthalten diese
eine Regelungslücke so sind andere Bestimmungen der
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen dadurch nicht berührt. Anstelle
dieser
undurchführbaren oder unwirksamen Bedingung tritt eine
angemessene, dem
Vertrag entsprechende Regelung die dem Willen der Vertragspartner
entspricht.